Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.01.2002


  1. Allgemeines

    Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle etwa hievon abweichenden Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer firmenmäßig unterfertigten schriftlichen Bestätigung.

    Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. Angebote

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  3. Preise

    Alle angebotenen Preise verstehen sich als veränderliche Preise. Die Veränderung eines Kostenanteiles berechtigt uns zur Preisanpassung.

    Planung:
    Für Planungen, Atteste oder Projektsabwicklungen gilt unsere jeweils gültige Preisliste.

    Bauausführung:
    Unsere angebotenen Einheitspreise sind Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf die Summe der Positionspreise aufgeschlagen und gesondert ausgewiesen.
    Die Preise gelten, sofern nicht anders angegeben, für die fertige Leistung an Ort und Stelle (Arbeitsleistung+Materiallieferung).

    Baustoffhandel:
    Die angebotenen Einheitspreise sind Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer.
    Die Mehrwertsteuer wird auf die Summe der Positionspreise aufgeschlagen und gesondert ausgewiesen.
    Die Preise verstehen sich ab Baustofflager Neubruch 2, 3741 Pulkau.
    Die Zustellung erfolgt für Lieferungen mit einem Warennettowert ab 400 € kostenlos, darunter wird eine Zustellpauschale von 70 € zzgl. Mwst. verrechnet.

  4. Lieferung

    Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Liefern wir innerhalb einer verbindlich erklärten Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen (eingeschriebener Brief). Verstreicht diese Nachfrist ohne erfolgter Lieferung, ist der Kunde berechtigt innerhalb von 2 Wochen schriftlich mittels Einschreiben vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Leistungserbringung

    es gelten sinngemäß die Bestimmungen des Punkt IV.

  6. Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
    Zahlungen sind entweder auf eines unserer Konten (Raika Retz-Pulkautal IBAN AT54 3271 5000 0191 0413 oder Erste Bank IBAN AT44 2011 1805 2714 1600) zu überweisen, oder in Bar in unserem Büro Neubruch 2, 3741 Pulkau zu begleichen. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
    Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 12% Zinsen p.a. als vereinbart, soferne wir aus dem Titel der Schadenersatzforderungen keine höheren Zinsen verrechnen können.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche die Zahlung ganz oder teilweise zurückzubehalten.

    Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.

  7. Mängelrügen und Gewährleistung

    Wir leisten die Gewähr für eine gleichbleibend gute Qualität unserer Produkte und Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung.

    Bauausführung:
    Bezüglich qualitativer Anforderungen gelten die Bestimmungen der einschlägigen ÖNORMEN B 22xx (Werkvertragsnormen).
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, bei Endverbrauchern im Sinne des KSchG 3 Jahre.
    Der Vorgang und Fristenlauf der Mängelrüge gilt entsprechend der ÖNORM B2110.

    Baustoffhandel:
    Bezüglich qualitativer Anforderungen gelten die Bestimmungen der einschlägigen ÖNORMEN.
    Mängelrügen sind bei sonstiger Verfristung innerhalb von 8 Tagen detailliert mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen.

  8. Schadenersatz

    Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, soferne wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.

  9. Vertragsrücktritt

    Wir behalten uns im Fall des Vertragsrücktrittes durch den Kunden das Wahlrecht vor, auf Vertragszuhaltung zu bestehen oder den Vertragsrücktritt des Kunden zu akzeptieren, wobei im letzteren Fall eine Stornogebühr in der Höhe von 25% der Auftragssumme als vereinbart gilt, vorbehaltlich darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche aus bereits geleisteten Vorarbeiten oder bereits bestellter Waren oder Bauteile.

  10. Eigentumsvorbehalt

    Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere auch bis zum Ausgleich eines Kontokorentsaldos, unser Eigentum, Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

  11. Verpackung

    Für die Entsorgung gelten die Bestimmungen der ÖNORM S2100. Restentleerte Verpackungen sind im Sinne der VVO Sammelstellen zu übergeben bzw. auf dem Wege der kommunalen Müllabfuhr zu entsorgen.

    Wir vertreiben nur Produkte von Erzeugern, die Partner im ARA (Altstoffrecycling Austria) - Verbund sind. Die Lizenznummern dieser Erzeuger liegen bei uns auf.

  12. Datenschutz

    Gemäß §22 des Datenschutzgesetzes wird hier vermerkt, dass wir zur Geschäftsabwicklung notwendige Daten unserer Kunden in einer EDV-Anlage gespeichert haben und verarbeiten. Die Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Durchführung des Geld- und Zahlungsverkehrs. Jegliche andere Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung unserer Kunden.

  13. Gerichtsstand

    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hollabrunn.

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